Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander.
Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen:
Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr fallen keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltungen trotzdem bei der GEMA melden, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.
Um von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/ Ihrer Organisation ausschließlich im GEMA Onlineportal an. Nur dann kann der Freistaat Bayern für Ihre Veranstaltungen die GEMA Lizenzkosten übernehmen.
Der Pauschalvertrag im Detail
Alle Informationen zum Pauschalvertrag und für welche Veranstaltungen dieser gilt finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
Informationsblatt Freistaat Bayern
Wichtig für CBS-Mitgliedsvereine:
Der bestehende Gesamtvertrag zwischen CBS und GEMA hat Vorrang, d.h. die Meldungen für Ihre Konzerte erfolgen nach wie vor über das bekannte Formular an den CBS, der auch weiterhin die Gebühren für Ihre Chorkonzerte übernimmt, egal, ob mit oder ohne Eintritt.
Nutzen Sie die Gratis-Pauschale des Freistaates Bayern für eintrittsfreie Veranstaltungen, die NICHT im Rahmen des Gesamtvertrages abgedeckt sind, also z.B. für ein Vereinsfest oder eine Maibaumaufstellung. Diese Veranstaltungen müssen direkt über das GEMA-Onlineportal gemeldet werden.