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Ehrungen im Chorverband Bayerisch-Schwaben

„Beim Genuss einer Frucht, denke an den Menschen, der den Baum gepflanzt und gepflegt hat.“ 

vietnamesisches Sprichwort

Besonderen Verdiensten um das Singen und den Verein gebührt Anerkennung. Der Chorverband Bayerisch-Schwaben unterscheidet  grundsätzlich zwischen drei Arten von Ehrungen, nämlich

Darüber hinaus gibt es bei besonderen Verdiensten um das Chorwesen in Bayerisch-Schwaben die Möglichkeit zur Verleihung der

Als staatliche Auszeichnung für Chöre gibt es schließlich die

 

1. Ehrung aktiver Sängerinnen und Sänger 

Auf Antrag der Mitgliedsvereine ehrt der Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V. (CBS) aktive Sängerinnen und Sänger, die im Jahre der Antragsstellung 25, 40, 50, 60, 65 und 70 Jahre singen und am Tage der Ehrung noch aktiv in dem die Ehrung beantragenden Chor mitsingen.

Grundsätzlich sollen die Ehrungen immer im tatsächlichen Jubiläumsjahr erfolgen (z.B. Eintritt: 1991 -Ehrung für 25 Jahre 2016). Bei Nachehrungen ist zu beachten, dass diese nur bis fünf Jahre nach Ehrungsanlass möglich sind. Zwischen den Ehrungen eines Jubilars muss eine Zeitspanne von mindestens 5 Jahren liegen. 

Voraussetzung für jegliche Ehrung ist, dass der antragstellende Verein mindestens 6 Monate Mitglied des CBS ist. Vorausehrungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht vorgenommen. 

Wird bei der Aufzählung der zu Ehrenden von Sängern und Chorleitern gesprochen, so gilt diese Formulierung auch für Sängerinnen und Chorleiterinnen. 

Auf Antrag ehrt der CBS: 

  • 25 Jahre Sänger (Ehrenabzeichen in Silber, Urkunde)
  • 40 Jahre Sänger (Ehrenabzeichen in Silber-Gold, Urkunde) 
  • 50 Jahre Sänger (Ehrenabzeichen in Gold, Urkunde)  
  • 60 Jahre Sänger (Ehrenabzeichen in Gold, Urkunde)  
  • 65 Jahre Sänger (Urkunde) 
  • 70 Jahre Sänger (Ehrenabzeichen in Gold, Urkunde)  

Zur Beantragung der Ehrung aktiver Sängerinnen und Sänger sind die Formblätter des CBS zu benutzen, die in der CBS-Geschäftsstelle und bei den zuständigen Sängerkreisen zu erhalten sind.

Den Ehrungsantrag für Sängerinnen und Sänger finden Sie hier.

Beim Ausfüllen dieser Formblätter sind genaue Angaben erforderlich. Dabei ist zu beachten:

  • Der Antrag auf Ehrung auf dem Formular des CBS ist vollständig ausgefüllt über den zuständigen Sängerkreis an den CBS zu senden und zwar mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin, da sonst eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet ist.
  • Bei Vornamen, die für Sängerinnen und Sänger gleichermaßen verwendet werden, ist das Geschlecht zu vermerken. Bei Namen, die sowohl Vornamen als auch Familiennamen sein können, ist der Familienname gesperrt zu schreiben oder zu unterstreichen.
  • Bei Angaben zur Singtätigkeit ist deren genauer Beginn und Verlauf bis zum Ehrungstermin anzugeben. Angerechnet wird die Zeit des tatsächlichen aktiven Singens in allen Gesangvereinen einschließlich Kinderchören, auch wenn zuvor keine Mitgliedschaft im CBS bestand. Unterbrechungen im aktiven Singen gelten nicht als Anrechnungszeit und müssen deutlich erkennbar und zeitlich angegeben sein.
  • Termin, Zeit und Ort der vorgesehenen Ehrung sind genau anzugeben, da diese Angaben für die anzufertigenden Urkunden erforderlich sind.
  • Die Durchführung der Ehrung aller aktiven Sängerinnen und Sänger kann durch den Sängerkreis oder durch den CBS erfolgen. 
     

2. Ehrung von Chorleiterinnen und Chorleitern

Chorleitern wird nach 25-,40- und 50-jähriger Tätigkeit als Chorleiter (nicht auf einen Verein bezogen) auf Antrag die Chorleiter-Ehrennadel verliehen. Formblätter hierfür sind bei der Geschäftsstelle des CBS erhältlich. Chorleiter, die diese Ehrennadel erhalten, werden nicht zusätzlich mehr als aktive Sänger geehrt. 

Auf Antrag ehrt der CBS: 
•    25 Jahre Chorleiter (Ehrenabzeichen in Silber, Urkunde)
•    40 Jahre Chorleiter (Ehrenabzeichen in Silber-Gold, Urkunde) 
•    50 Jahre Chorleiter (Ehrenabzeichen in Gold, Urkunde)  

Den Ehrungsantrag für Chorleiterinnen und Chorleiter finden Sie hier.

 

3. Vereins-Ehrungen (-Jubiläen)

Vereine, die 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200, 225 Jahre bestehen, werden auf Antrag mit einer Urkunde des CBS geehrt. 

Bei 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200 und 225 Jahren spendet der CBS dem Jubiläumsverein, ebenfalls auf Antrag, einen Notengutschein.

Sängerkreise und Kreis-Chorverbände erhalten ebenfalls auf Antrag für dieselben Jubiläen eine Zuwendung in doppelter Höhe zur Förderung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.

Vereine, die eine mindestens 100-jährige Vereinsgeschichte aufweisen,  können die Verleihung der  Zelter-Plakette beantragen. Sie ist als Auszeichnung für Chorvereinigungen bestimmt, die sich im langjährigen Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. 

Den Ehrungsantrag für Vereine finden Sie hier.

 

4. Ehrenmedaille des CBS

Mit der „Ehrenmedaille des CBS“ werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise durch ihre aktive und nachhaltige Tätigkeit um das Chorwesen in Bayerisch-Schwaben verdient gemacht haben. 

Antragsberechtigt sind die im CBS vereinten Sängerkreise / Kreis-Chorverbände, sowie das Präsidium des CBS. Die Antragsstellung erfolgt formlos an die CBS-Geschäftsstelle. Benötigt werden die persönlichen Angaben des zu Ehrenden, eine Beschreibung der besonderen Verdienste und das vorgesehene Datum der Verleihung. Das Präsidium des CBS entscheidet über die Verleihung. Die Ehrung erfolgt in der Regel durch ein Präsidiumsmitglied, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Sängerkreises bei einer öffentlichen Chorveranstaltung des Sängerkreises oder des Chores des zu Ehrenden. Der Ehrenmedaille wird eine Verleihungsurkunde beigelegt. Die Kosten für Medaille und Urkunde werden zwischen dem CBS und dem Sängerkreis hälftig aufgeteilt. Erfolgt die Ehrung auf Antrag des Präsidiums, so trägt der CBS diese Kosten allein.
 

5. Otto-Jochum-Medaille

Mit der Otto-Jochum-Medaille werden insbesondere externe Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich herausragende Verdienste um das Chorwesen und um die Förderung und Pflege der Chormusik in Bayerisch-Schwaben erworben haben. Diese Medaille wird nicht an aktive Funktionsträger des CBS verliehen. 

Mit dieser Medaille wird an Otto Jochum, einen der führenden Komponisten Bayerisch-Schwabens durch den Chorverband Bayerisch-Schwaben erinnert, der sein schöpferisches Werk ausschließlich der Chormusik gewidmet hat. Der besondere Wert der Auszeichnung mit der Otto-Jochum-Medaille wird durch die Seltenheit der Verleihung unterstrichen. 

Der CBS stiftet diese Medaille. Die Antragsstellung an den CBS erfolgt formlos, jedoch mit ausführlicher Begründung. Über die Vergabe entscheidet das Präsidium. Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt.

Die zusammengefasste Ehrungsordnung des Chorverbands Bayerisch-Schwaben vom April 2024 finden Sie hier.

 

Zelter-Plakette

Die Zelter-Plakette wurde 1956 von Bundespräsident Theodor Heuss als staatliche Auszeichnung gestiftet, um Chorvereinigungen auszuzeichnen, die sich um die Chormusik und das Volkslied verdient gemacht haben.

Die Zelter-Plakette wird an Chöre verliehen, die nachweislich 100 Jahre oder länger lückenlos bestehen und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Über die Anträge entscheidet der Deutsche Chorverband in Berlin.

Wichtige Dokumente hierzu:

  • Richtlinien zur Verleihung der Zelter-Plakette (Neufassung) | PDF
  • Online-Antragsformular (für CBS-Mitglieder) | BMCO

Detaillierte Informationen zur Verleihung der Zelter-Plakette und dem zugehörigen Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesmusikverbands Chor- & Orchester, welcher für die Verfahrenabwicklung zuständig ist.

Die Ehrungsordnung des Chorverbands Bayerisch-Schwaben können Sie hier einsehen.