Bei näherem Hinsehen ist die oft geäußerte Parole, als Vereinsvorstand stünde man schon "mit einem Bein im Gefängnis" nicht belegbar. Es gilt das Gegenteil: Die Gründung eines Vereins hat zwar einige formale Voraussetzungen, bietet dann aber eine Menge an Vorteilen,
Vorteile aus haftungsrechtlicher Sicht:
- Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt und Mitglieder haften nicht für den Verein.
Vorteile aus versicherungsrechtlicher Sicht:
- Für ehrenamtlich Tätige (Mitglieder, Vorstände aber auch Nicht-Mitglieder) existiert ein weitreichender, ergänzender gesetzlicher Versicherungsschutz, soweit die Aktivitäten im Auftrag oder Umfeld öffentlicher oder gemeinnütziger Körperschaften erfolgen.
- Über die Mitgliedschaft im Chorverband gibt es die Möglichkeit, Rundumschutzversicherungen für die Vereinsarbeit in Anspruch nehmen zu können.
Vorteile aus finanzieller Sicht:
- Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen aus dem öffentlichen wie privaten Raum werden in der Regel nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben.
- Nach sorgfältiger Vorbereitung der Gründung und Ausformulierung einer Satzung lässt sich sehr viel einfacher die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vereinsregister und Finanzbehörden erlangen. Dies geht in der Regel einher mit der Befreiung aller Aktivitäten eines Vereins (in bestimmten Umsatzgrenzen) von der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Verbunden damit sind weitere steuerliche Vorteile, etwa die Abzugsfähigkeit von Spenden (Steuerarten und Besteuerungsregeln).
- Mit der Ehrenamtspauschale haben Vereine die Möglichkeit, das Engagement ihrer Mitarbeiter und Helfer zu honorieren. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann dafür bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Das bedeutet, dass weder der Verein noch der Ehrenamtliche Steuern oder sonstige Abgaben bezahlen müssen.
- Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering.
- Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).
Vorteile aus der Binnenstruktur:
- Der Verein besitzt eine grundsätzlich demokratische Organisationsstruktur mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitglieder. Er ist eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
- Die Aktiven sollten die positive Binnenwirkung des Regelungs- und Institutionalisierungsdrucks nicht unterschätzen, die eine Vereinsgründung nach den Vorschriften des BGB auslösen kann ("Gemeinschaftsgefühl").
Vorteile bei rechtlichen Konflikten:
- Der e.V. ist eine juristische Person (=Körperschaft); er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden (sog. Parteifähigkeit).
- In rechtlichen Auseinandersetzungen kann der Verein auch Prozesskostenhilfe erhalten.
- Haftungsmasse ist grundsätzlich nur das Vereinsvermögen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Info-Broschüre "Der eingetragene Verein" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Stand: 10/2020)
Nicht nur Juristen können Vereine gründen. Auch jeder juristische Laie kann die Gründung und Eintragung eines Vereins initiieren und durchführen lassen, denn es sind nur wenige Schritte nötig:
1. Für die Gründung sind mind. sieben Mitglieder erforderlich
Die Zahl der Mitglieder darf während des Bestehens des Vereins nie unter drei sinken.
2. Erstellen der Satzung
Gemeinsam erstellen die sieben Mitglieder eine Satzung. Dazu ist nicht unbedingt ein Jurist erforderlich – Sie können sich an Mustersatzungen im Internet orientieren. Der CBS stellt Ihnen hier eine Mustersatzung zur Verfügung:
Mustersatzung | Word
Das muss enthalten sein:
Folgende Paragraphen sollten in Ihrer Vereinssatzung enthalten sein:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Ziele
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Aufnahme
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 Organe
§ 9 Hauptversammlung
§ 10 Gesamtvorstand ODER: Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 11Kassenprüfung
§ 12 Vereinsjugend
§ 13 Satzungsänderungen
§ 14 Auflösung des Vereins
Optional: § Datenschutz
3. Einberufen der Gründungsversammlung
Steht die Satzung, muss die Gründungsversammlung einberufen werden. In dieser erfolgt:
- Der Beschluss der Satzung
- Die Wahl des Vorstands
Anschließend wird:
- Die Gründungssatzung wird von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben
- Ein Protokoll der Gründungsversammlung wird erstellt
4. Eintragung des Vereins
Jetzt sind die wichtigsten Formalitäten geklärt und der neugeborene Verein muss noch ins Vereinsregister (beim örtlichen Amtsgericht) eingetragen werden. In manchen Bundesländern muss der Verein, vertreten durch den zuvor gewählten Vorstand, zusätzlich durch einen Notar beglaubigt werden. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie einen Registerauszug, den Sie beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos vorlegen müssen.
5. Kosten der Vereinsgründung
Die Kosten für eine Vereinsgründung sind weitaus geringer als bei beispielsweise bei einer GmbH. Sie setzen sich zusammen aus:
- Einer Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (ca. 30 Euro zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
- Der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwas über 50,- Euro)
- Die Bekanntmachung der Eintragung (10,- bis 30,- Euro )
Somit belaufen sich die Gründungskosten auf rund 100 €.