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CBS Chorleiterlehrgang 2020-2022

Im Herbst 2020 beginnt der neue CBS Chorleiterlehrgang 2020-2022. Erfahren Sie auf dieser Seite alles Wissenswerte dazu oder laden Sie sich den ebenso ausführlichen Ausschreibungsflyer herunter.

Zielgruppe und Voraussetzungen
Der Chorleiterlehrgang des Chorverbands Bayerisch-Schwaben richtet sich an fortgeschrittene Chorsängerinnen und Chorsänger, Hobbychorleiterinnen und -chorleiter, Studentinnen und Studenten und all diejenigen, die in ihrem Chor musikalische Aufgaben übernehmen, ihre Fähigkeiten jedoch mit einer fundierten Grundausbildung erweitern wollen. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind in erster Linie die Freude am Chorgesang, das Interesse, sich intensiv mit Musik zu beschäftigen, die Freude an der gemeinsamen Erarbeitung musikalischer Werke, der Besitz einer gesunden Stimme und grundlegende Notenkenntnisse. Grundlagen des Klavierspiels oder die Bereitschaft, diese zu erwerben, werden vorausgesetzt. Für den A-Kurs gibt es keine musikalischen Zugangsvoraussetzungen. Nach der ersten Kursphase entscheidet das Dozententeam über die Zulassung für die weiteren Kursphasen.

Dozenten
Die Ausbildung leitet CBS-Verbandschorleiter Josef Gschwind. Das weitere Dozententeam besteht aus Matthias Egger, Verena Egger, Peter Müller, Thomas Ruf, Andrea Weigold und Anke Weinert-Wegmann.

Teilnehmer
Die Chorleiterausbildung steht allen Interessenten offen. Sängerinnen und Sänger aus Mitgliedschören des CBS haben Vorrang bei der Zulassung und zahlen eine ermäßigte Kursgebühr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Kursbeginn und Dauer
Der Chorleiterlehrgang beginnt im September 2020. Bewerbungsschluss ist am 14. Juli 2020. Über die Zulassung entscheidet das Dozententeam.

Ablauf
Die Chorleiterausbildung des CBS gliedert sich in fünf Kursphasen innerhalb von zwei Jahren, die durch Praxistage mit Gastdozenten ergänzt werden. Als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an den fünf Kursphasen und ergänzenden Praxistagen (= insgesamt 28 Lehrgangstage lt. Prüfungsordnung) verpflichtend. Während der Kursphasen erhalten die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer Unterricht in den Fächern Dirigieren/Chorpraxis, Stimmbildung, Harmonielehre, Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre, Instrumentenkunde, Chorpraktisches Klavierspiel und Musikgeschichte/Literatur-kunde. Die theoretischen Inhalte werden in der gemeinsamen Arbeit im Chor integriert und vertieft. Individuelle Stimmbildung ergänzt das Programm. Der Chorleiterlehrgang schließt mit der praktischen Dirigierprüfung ab. Zwischen den Kursphasen sollen die erlenten Inhalte selbstständig nachgearbeitet werden, insbesondere für die praktischen Fächer. Die notwendigen Praxitage müssen durch die Teilnahme an den Fortbildungen des Chorverbands Bayerisch-Schwaben im Lehrgangszeitraum nachgewiesen werden. Die Zulassung zur Teilnahme am Chorleiterlehrgang 2020-2022 erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch den Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V. vor den Sommerferien. (Änderungen vorbehalten.)

Prüfungsgegenstand
In der "Prüfungsordnung im Laienmusizieren" sind für den Nachweis der Befähigung zum Chorleiter bzw. Chorleiterin im Laienmusizieren als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung folgende Prüfungen vorgeschrieben (Auszug):

Praktische Prüfung:
* Chorpraxis: Einstudierung eines Chorsatzes unter Einbeziehung der chorpraktischen Stimmbildung und Berücksichtigung pädagogischer Aspekte
* Stimmbildung: Richtiger Gebrauch der eigenen Singstimme, stimmbildnerische Aspekte in der Erarbeitung von Chorwerken und Grundkenntnisse der Stimmphysiologie
* Chorpraktisches Klavierspiel: Spielen mindestens zweier Stimmen aus einer Chorpartitur; einfache und erweiterte Kadenzen; einfache Begleitmuster zu Einsingübungen mit Transposition


Theoretische Prüfung:
* Harmonielehre und Analyse
* Gehörbildung
* Musiklehre (Allgemeine Musiklehre, Formenlehre, Allgemeine Instrumentenkunde)
* Musikgeschichte und Programmgestaltung, Aufführungspraxis

Die vollständige "Prüfungsordnung im Laienmusizieren" kann auf der Website des Bayerischen Musikrats unter www.bayerischer-musikrat.de heruntergeladen werden.

Staatliche Anerkennung
Für die staatliche Anerkennung als "Chorleiter bzw. Chorleiterin im Laienmusizieren" durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung nach der Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrats nachzuweisen. Mit dem Zeugnis kann über den Chorverband Bayerisch-Schwaben die Anerkennungsurkunde beantragt werden. Zeugnis und Urkunde werden in einem feierlichen Rahmen überreicht.

Hier gelangen Sie zum Online-Anmeldeformular.

Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit in unserer Geschäftsstelle.

 

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