Bei näherem Hinsehen ist die oft geäußerte Parole, als Vereinsvorstand stünde man schon "mit einem Bein im Gefängnis" nicht belegbar. Es gilt das Gegenteil: Die Gründung eines Vereins hat zwar einige formale Voraussetzungen, bietet dann aber eine Menge an Vorteilen,
Vorteile aus haftungsrechtlicher Sicht:
Vorteile aus versicherungsrechtlicher Sicht:
Vorteile aus finanzieller Sicht:
Vorteile aus der Binnenstruktur:
Vorteile bei rechtlichen Konflikten:
Weitere Informationen erhalten Sie in der Info-Broschüre "Der eingetragene Verein" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Stand: 10/2020) | PDF
Nicht nur Juristen können Vereine gründen. Auch jeder juristische Laie kann die Gründung und Eintragung eines Vereins initiieren und durchführen lassen, denn es sind nur wenige Schritte nötig:
Die Zahl der Mitglieder darf während des Bestehens des Vereins nie unter drei sinken.
Gemeinsam erstellen die sieben Mitglieder eine Satzung. Dazu ist nicht unbedingt ein Jurist erforderlich – Sie können sich an Mustersatzungen im Internet orientieren. Der CBS stellt Ihnen hier eine Mustersatzung zur Verfügung:
Mustersatzung | Word
Das muss enthalten sein:
Folgende Paragraphen sollten in Ihrer Vereinssatzung enthalten sein:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Ziele
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Aufnahme
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 Organe
§ 9 Hauptversammlung
§ 10 Gesamtvorstand ODER: Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 11Kassenprüfung
§ 12 Vereinsjugend
§ 13 Satzungsänderungen
§ 14 Auflösung des Vereins
Optional: § Datenschutz
Steht die Satzung, muss die Gründungsversammlung einberufen werden. In dieser erfolgt:
Anschließend wird:
Jetzt sind die wichtigsten Formalitäten geklärt und der neugeborene Verein muss noch ins Vereinsregister (beim örtlichen Amtsgericht) eingetragen werden. In manchen Bundesländern muss der Verein, vertreten durch den zuvor gewählten Vorstand, zusätzlich durch einen Notar beglaubigt werden. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie einen Registerauszug, den Sie beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos vorlegen müssen.
Die Kosten für eine Vereinsgründung sind weitaus geringer als bei beispielsweise bei einer GmbH. Sie setzen sich zusammen aus:
Somit belaufen sich die Gründungskosten auf rund 100 €.
Über den Mitgliedsbeitrag als eingetragener Verein im Chorverband Bayerisch-Schwaben genießen Sie für Ihre Vereinsarbeit auch weitreichenden Versicherungsschutz. Eine Übersicht über die "Rundumschutzversicherung" finden Sie im Folgenden:
2018 - Rundumschutzversicherung - Überblick | PDF
2018 - Rundumschutzversicherung - Datenblätter | PDF
2018 - Optionale Zusatzversicherungen - Datenblätter | PDF
2018 - Optionale Zusatzversicherungen - Bernhard Assekuranz | Link
Datenschutz - DSGVO
Die Europäische Union hat die Anforderungen für den Umgang mit persönlichen Daten geändert. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Für die Vereinsarbeit gibt es einige Informationen zum Thema sowie eine Zusammenfassung mit Musterbeispielen von Rechtsanwalt Richard Didyk.
Musterdateien von Rechtsanwald Richard Didyk | ZIP-Archiv
Zoom-Datenschutzhinweise Blanko | Word
Transparenzregister
Alle Informationen und Handlungsempfehlungen bzgl. des Transparenzregisters haben wir Ihnen hier zusammengestellt. | Link
Steuer und Ehrenamtspauschale
Merkblatt zur Ehrenamtspauschale aus dem Bayerischen Finanzministerium | PDF
Steuertipps für Vereine | PDF
Spenden
Spendenbescheinigung - Geldspende | Word
Spendenbescheinigung - Sachspende | Word
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge | Word
Haftung
Auszug aus dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts | PDF
Nützliche Infos für Veranstaltungen
Begrüßungsprotokoll | Word
Veranstaltungscheck | Word