Bayerisches Kabinett folgt Forderungen des BMR
„Das ist ein guter Tag für die bayerische Musikszene“, fasst Dr. Marcel Huber, Präsident des Bayerischen Musikrates, die heute beschlossenen Lockerungen zusammen. „Wir sind froh, dass das Kabinett vielen unserer Forderungen gefolgt ist. Dies bestätigt unsere konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kunstministerium.“
Der bayerische Ministerrat hat ab Montag, 7. Juni folgende Lockerungen im Musikbereich verkündet: Für die bayerischen Laienmusikszene werden Proben nun etwas leichter. Ab Montag, 7. Juni entfällt die Begrenzung der Musikerzahl, d.h. dass die verfügbare Fläche für Proben und Auftritte anhand der Abstandsregeln die zulässige Anzahl an Mitwirkenden begrenzt. Tests sind nur noch bei einer Inzidenz ab 50 nötig, Geimpfte und Genesene sind generell davon befreit. An Hochschulen und Berufsfachschulen ist wieder Präsenzunterricht mit Maske und Tests möglich. Tests in Schulen und Hochschulen können auch für Proben im Verein anerkannt werden.
Ebenfalls ab dem 7. Juni startet wieder der außerschulische Instrumental- und Gesangsunterricht als Gruppenunterricht in Präsenzform. „Das bedeutet, dass wichtige Bestandteile der Ausbildung wie Musikalische Früherziehung, Chor- und Instrumentalklassen wieder möglich sind“, freut sich BMR-Präsident Dr. Marcel Huber.
Auch wichtig: Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten wie Hallen, Stadion etc., wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig.
„Für viele im Bereich der Laienmusik war der erste Lockerungsschritt zu wenig bzw. nicht nachvollziehbar. Aber er war nötig, um die heutigen Lockerungen vorzubereiten. Natürlich helfen uns dabei die weiter sinkenden Inzidenzzahlen. Wir freuen uns über diese weiteren Öffnungsschritte“, so BMR-Präsident Dr. Marcel Huber.