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Verlängerung des Hilfsprogramms für Laienmusik bis 31.12.21

Mit Nachdruck engagiert hatte sich Kunstminister Sibler auch für eine Öffnungsperspektive für Laien- und Amateurensembles, um ihnen eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme ihres musikalischen bzw. schauspielerischen Miteinanders zu ermöglichen. Seit dem 21. Mai 2021 sind für Laien- und Amateurensembles bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen nun Proben mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien wieder zulässig. Begleitet werden diese Maßnahmen durch die Verlängerung und Anpassung der Corona-Hilfen der bayerischen Staatsregierung. „Wir sichern für die Kunst und Kultur den Weg heraus aus der Krise: Das Soloselbstständigenprogramm und das Laienmusikprogramm werden bis 31. Dezember 2021 verlängert.“

Vorgesehen ist, dass die Laufzeit des für das Jahr 2021 erneut aufgelegten Hilfsprogramms für die Laienmusik nicht am 30.06. endet sondern bis 31.12.21 verlängert wird. Anträge können voraussichtlich ab 01.01.2022 gestellt werden. Auch die den Vereinen entstehenden Zusatzkosten für die Beschaffung von Selbsttests sollen im Hilfsprogramm als förderfähig anerkannt werden. Die Antragstellung und Abrechnung der Förderanträge sollen vereinfacht in einem Schritt nach dem 31.12.21 erfolgen. Die Details werden derzeit in Abstimmung mit dem StMWK erarbeitet und demnächst bekannt gegeben.
 

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