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Zuschuss zu KSK-Gebühren für Mitgliedsvereine

Der Freistaat Bayern stellt der Bayerischen Musikrat gemeinnützigen Projekt GmbH im Jahr 2023 einen Betrag i.H.v. 30.000 Euro zur Verfügung, um KSK-Gebühren von Mitgliedsvereinen der bayerischen  Laienmusikverbände  bezuschussen zu können.

Gefördert werden dürfen nur gemeinnützige Vereine, keine Verbände, Bezirksverbände, Schulen, Musikschulen oder Musikinstitute. Die Förderung beträgt max. 50 %. Sollten mehr Anträge eingehen als das Gesamtbudget i.H.v. 30.000 Euro muss der Prozentsatz reduziert werden.
Der Vertragszeitraum beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.10.2023, d.h. es können KSK-Rechnungen bezuschusst werden, die in diesem Zeitraum von der KSK ausgestellt wurden.

Wichtig ist, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn die KSK-Meldung freiwillig vom Musikverein abgegeben wurde und dieser daraufhin eine Rechnung erhalten hat. Rechnungen, die aufgrund von Schätzungen oder Ermittlungen durch die KSK entstanden sind, dürfen nicht bezuschusst werden.

Zuschussanträge können in digitaler Form ausschließlich über das Zuschussportal des Bayerischen Musikrates (www.zuschussportal-bayern.de) gestellt werden.  
Vereinen von Verbänden, die das Zuschussportal nutzen, wird der Antrag automatisch angezeigt. Diese Vereine sollen sich unbedingt anmelden und nicht registrieren. Vereine von Laienmusikverbänden, die das Portal nicht nutzen, können sich zum Portal registrieren.

Zur Antragstellung müssen folgende Nachweise mit eingereicht werden: KSK-Meldung des Vereins / Rechnung der Künstlersozialkasse

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Bayerischen Musikrat - Herrn Andreas Horber

Tel: 089 520464-13

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