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E-Rechnung im Verein

Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Unternehmen und Vereine sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen
zu können.
Private Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Einen ausführliche Frage-Antwort-Katalog zu diesem Thema hat der CBS für Sie auf hier zusammengestellt.

Die CBS-Geschäftsstelle steht Ihnen für Rückfragen und weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

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