BayLDA richtet Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige ein und beantwortet Fragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am Montag, dem 9. Juli 2018 um 12:00 Uhr eine Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige aus Bayern für Fragen des Datenschutzes eingerichtet.
Im ehrenamtlichen Bereich herrscht immer noch Verunsicherung darüber, welche Anforderungen das neue europäische Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO -), das ab dem 25. Mai 2018 anwendbar ist, an Vereine und ehrenamtlich Tätige wirklich stellt. Diese Verunsicherung hat dazu geführt, dass die Beratungsanfragen von Vereinen und Unternehmen beim BayLDA deutlich zugenommen haben.
Um den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in Bayern eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung bei der Anwendung des neuen Datenschutzrechts zu geben, richtet das BayLDA ab Montag, dem 9. Juli 2018 um 12:00 Uhr, folgende Telefonhotline ein:
Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige in Bayern
Servicezeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Telefonnummer: 0981-531810
Ziel der Hotline ist es, den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in Bayern Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die ihnen (Standard-)Fragen beantworten. Das BayLDA beabsichtigt, zweimal in der Woche die 10 meistgestellten Fragen und Antworten auf der Homepage (www.lda.bayern.de) zu veröffentlichen. Zusätzlich bietet das Landesamt einen Anlaufpunkt über E-Mail an: unter der Adresse vereine@lda.bayern.de gibt es Auskünfte zu schwierigeren Einzelfällen.