Das Thema „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ ist derzeit in aller Munde. Betroffen sind grundsätzlich alle Firmen und Selbständige sowie die gemeinnützigen und ehrenamtlich geführten Vereine.
Der Bayerische Musikrat hat Rechtsanwalt Richard Didyk beauftragt, das Thema DSGVO für die Bayerischen Laienmusikverbände aufzubereiten. In Nürnberg haben wir alle Laienmusikverbände über die Auswirkungen der DSGVO informiert. Wie dort versprochen, werden wir zeitnah Mustertexte für Ihre Vereine zur Verfügung stellen können.
In der Diskussion mit zahlreichen Vereinsvorsitzenden haben wir als Rückmeldung bekommen, dass diese sich mit dem zusätzlichen hohen bürokratischen Aufwand überfordert fühlen und ihr ehrenamtliches Engagement in Frage stellen! Um unsere ehrenamtlich geführten Vereine von den Auswirkungen der DSGVO zu entlasten, rufen wir dazu auf, die nachfolgenden Petitionen zu unterstützen:
Petition des Bayerischen Blasmusikverbands, mit dem Ziel, Erleichterungen für die ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Vereine zu erreichen:
Die Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag. Bitte beteiligen Sie sich an der Online-Petition und werben Sie bei Ihren Vereinsmitgliedern für die Unterzeichnung der Online-Petition. Es geht nicht darum, den berechtigten Datenschutz grundsätzlich aufzuweichen, sondern darum, die Anforderungen für unsere ehrenamtlich geführten Vereine auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, Rechtsicherheit zu schaffen und die Angst vor hohen Bußgeldzahlungen zu nehmen.
Hier geht’s zur Petition:
Für alle, die die Petition in Papierform unterstützen, können die Unterschriftenlisten hier heruntergeladen werden. Diese können Sie selbst einscannen und bei OpenPetition einreichen. Gerne können Sie die Unterschriftenlisten vor Ablauf der Petitionsfrist an die BMR-Geschäftsstelle schicken, die diese dann zu Openpetition hochlädt.
Aktuell haben bereits 2.500 Menschen die Petition unterzeichnet.
Mit der gleichen Zielsetzung gibt es eine weitere Online-Petition, die die Problematik sehr gut zusammenfasst:
"Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung hat die Bundesrepublik ein Bürokratie-Monster geschaffen. Die ursprüngliche Europaverordnung hatte sich zum Ziel gesetzt Großunternehmen wie Google, Facebook und Co. in Sachen Datenschutz in die Verantwortung zu nehmen. Da bei der Überführung in nationales Recht jedoch keine wirksamen Ausnahmen für Vereine und kleine Unternehmen getroffen wurden, sind diese nun von großen Dokumentationspflichten betroffen.
(…) Diese neuen Vorgaben müssen jetzt überdacht werden. (…) Das es auch anders geht, hat uns Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gezeigt. Dort existieren Ausnahmen für bestimmte Unternehmen und Vereine, sodass Datenschutz mit Augenmaß und nicht „oberlehrerhaft“ angewandt wird.“